
Im Alltag werden die Begriffe munter gemischt – dabei stecken hinter „Kur", „Reha" und „Prävention" verschiedene Leistungen mit eigenen Regeln und Zuständigkeiten. Ein Überblick.
Die medizinische Rehabilitation richtet sich an Menschen, deren Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit bereits spürbar beeinträchtigt ist – ambulant oder stationär. Für Erwerbstätige ist meist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, sonst die Krankenkasse; der Weg führt in der Regel über die Hausarztpraxis.
Die Vorsorgeleistung – umgangssprachlich die klassische Kur – setzt früher an: Sie soll verhindern, dass aus Belastung eine Krankheit wird. Zuständig ist die Krankenkasse, möglich ist das ambulant in einem anerkannten Kurort oder stationär.
Mutter-Kind- und Vater-Kind-Maßnahmen gibt es sowohl als Vorsorge als auch als Reha. Sie sind für Eltern gedacht, deren Gesundheit unter den Belastungen des Familienalltags leidet; die Kinder reisen mit und werden bei eigenem Bedarf mitbehandelt. Der Anspruch ist gesetzlich verankert.
Die Kinder- und Jugendreha hilft Kindern mit chronischen oder länger bestehenden Gesundheitsproblemen – etwa Asthma, Übergewicht, Hauterkrankungen oder seelischen Belastungen. Eine Begleitperson ist oft möglich.
Prävention ist der niedrigschwelligste Weg: zertifizierte Kurse zu Bewegung, Entspannung oder Ernährung, die die Krankenkassen bezuschussen – ohne Antrag und ohne Attest. Daneben stehen psychosoziale Beratung und Psychotherapie, Pflegeberatung für Angehörige, Haushaltshilfe in Belastungssituationen sowie die Sozialberatung, die Ansprüche und Anträge klärt. Und wer keine Kostenübernahme bekommt oder unabhängig davon Erholung sucht, kann eine Gesundheits- oder Kurreise als Selbstzahler organisieren.
Welcher dieser Wege zu Ihrer Situation passt, müssen Sie nicht selbst herausfinden: Der GiG-Gesundheitsnavigator ordnet Ihre Angaben ein und nennt Ihnen Weg, nächsten Schritt und zuständige Stelle – kostenlos und anonym.