
Am Ende des Gesundheitsnavigators steht eine Empfehlung: ein oder mehrere Wege, die zu Ihrer Situation passen könnten, jeweils mit dem konkreten nächsten Schritt. Aber wie geht es dann weiter?
Der erste Schritt ist fast immer ein Gespräch. Bei medizinischen Maßnahmen ist das die Hausarztpraxis: Dort wird die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt – die Grundlage für jeden Antrag. Schildern Sie konkret, seit wann und wie stark die Beschwerden Ihren Alltag, Ihre Familie und Ihre Arbeit einschränken. Ihr Navigator-Ergebnis können Sie dabei als Gesprächsgrundlage mitnehmen.
Dann folgt der Antrag beim zuständigen Kostenträger – je nach Maßnahme Krankenkasse, Rentenversicherung oder Pflegekasse. Für Mutter-Kind-Maßnahmen, Reha-Anträge und Widersprüche gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die kostenfrei beim Ausfüllen helfen, die Unterlagen prüfen und bei der Klinikwahl unterstützen. Diese Fachberatung übernimmt nicht GiG selbst: Unsere Rolle ist es, Sie zum passenden Weg und zur richtigen Stelle zu führen.
Der Kostenträger muss innerhalb gesetzlicher Fristen entscheiden. Kommt eine Ablehnung, ist das kein Endpunkt: Innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden, und gut begründete Widersprüche sind erfahrungsgemäß häufig erfolgreich. Nach der Bewilligung haben Sie bei der Wahl der Einrichtung ein Wunsch- und Wahlrecht.
Nicht jede Empfehlung braucht übrigens einen Antrag: Präventionskurse bucht man direkt, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen stehen ohne Formalitäten offen, und Vorsorgeuntersuchungen laufen über die Arztpraxis.
Perspektivisch wird GiG diesen Übergang weiter vereinfachen: Aus der Empfehlung heraus sollen Sie künftig ein digitales Onboarding starten können, mit dem Ihre Angaben – nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung – strukturiert an die gewählte Beratungsstelle übergeben werden. Bis dahin gilt: Empfehlung lesen, nächsten Schritt gehen, und bei Fragen an die genannte Anlaufstelle wenden.